Elberfelder 1905

3. Mose 4:11-28 Elberfelder 1905 (ELB)

11. Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:

12. den ganzen Farren soll er hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden.

13. Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jehovas, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,

14. und die Sünde wird bekannt, die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.

15. Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jehova, und man soll den Farren vor Jehova schlachten.

16. Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft,

17. und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin.

18. Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jehova, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.

19. Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern.

20. Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.

21. Und er soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung.

22. Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,

23. und seine Sünde wird ihm kundgetan, worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl.

24. Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jehova schlachtet: es ist ein Sündopfer.

25. Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.

26. Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.

27. Und wenn jemand vom Volke des Landes aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet

28. und seine Sünde wird ihm kundgetan, die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat.