Elberfelder 1905

3. Mose 4:22 Elberfelder 1905 (ELB)

Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,

3. Mose 4

3. Mose 4:16-31