Textbibel 1899

5. Mose 15:2 Textbibel 1899 (TEXT)

Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.

5. Mose 15

5. Mose 15:1-11