Textbibel 1899

4. Mose 28:14-26 Textbibel 1899 (TEXT)

14. Und was die zugehörigen Trankopfer anlangt, so soll auf jeden Farren ein halbes Hin Wein kommen, auf jeden Widder ein Drittel Hin und auf jedes Lamm ein Viertel Hin. Das ist das an einem jeden Neumonde das ganze Jahr hindurch darzubringende Brandopfer.

15. Dazu ein Ziegenbock zum Sündopfer für Jahwe; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll er hergerichtet werden.

16. Im ersten Monat aber, am vierzehnten Tage des Monats, findet Passahfeier für Jahwe statt.

17. Und am fünfzehnten Tage desselben Monats findet Festfeier statt. Sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden.

18. Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

19. Und als Feueropfer in Gestalt von Brandopfern sollt ihr Jahwe darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollt ihr sie liefern.

20. Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel sollt ihr zu dem Farren und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten.

21. Je ein Zehntel aber soll man zu jedem der sieben Lämmer herrichten.

22. Ferner einen Bock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen.

23. Diese alle sollt ihr außer dem Morgen-Brandopfer, welches als regelmäßiges Brandopfer gebracht wird, herrichten.

24. Ebendieselben Opfer sollt ihr sieben Tage lang Tag für Tag als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs herrichten; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer sind sie herzurichten.

25. Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

26. Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.