Textbibel 1899

4. Mose 18:9-17 Textbibel 1899 (TEXT)

9. Folgendes soll dir von den hochheiligen Gaben - nach Abzug des zu Verbrennenden gehören: alle ihre Opfergaben an Speisopfern, an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz darbringen; als hochheilige sollen sie dir und deinen Söhnen gehören.

10. An hochheiligem Orte sollst du sie verzehren. Alles, was männlich ist, darf sie verzehren; als etwas Heiliges sollen sie dir gelten.

11. Und dies soll dir als Hebe von ihren übrigen Gaben zufallen, von allen Webeopfern der Israeliten: ich überweise sie dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr; jeder, der rein ist in deiner Familie, darf es verzehren.

12. Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Getreide, das Vorzüglichste davon, das sie Jahwe geben, das habe ich dir überwiesen.

13. Die Erstlinge von allem, was in ihrem Lande ist, die sie Jahwe bringen, sollen dir gehören; jeder, der rein ist in deiner Familie, darf es verzehren.

14. Alles Gebannte in Israel soll dir gehören.

15. Alles, was den Mutterschoß durchbricht von allem, was man Jahwe darzubringen pflegt, es sei Mensch oder Vieh, soll dir gehören; nur mußt du die menschliche Erstgeburt auslösen lassen und ebenso mußt du die Erstgeburt eines unreinen Tiers auslösen lassen.

16. Und was seine Auslösung betrifft, so sollst du ihn im Alter von einem Monat und darüber auf Grund der Schätzung für einen Betrag von fünf Sekeln heiliges Gewicht, den Sekel zu zwanzig Gera gerechnet, auslösen lassen.

17. Dagegen darfst du die Erstgeburt eines Rindes oder Schafs oder einer Ziege nicht auslösen lassen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.