Textbibel 1899

3. Mose 7:21-37 Textbibel 1899 (TEXT)

21. Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

22. Und Jahwe redete mit Mose also:

23. Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Ihr dürft keinerlei Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.

24. Das Fett von gefallenen und das Fett von zerrissenen Tieren kann zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen dürft ihr es nicht.

25. Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahwe als Feueropfer darbringt, - hinwegzutilgen ist ein solcher, der es genießt, aus seinen Volksgenossen!

26. Ebenso dürft ihr auch kein Blut genießen in allen euren Wohnsitzen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

27. Jeder, der irgend Blut äße, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen!

28. Und Jahwe redete mit Mose also:

29. Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wer Jahwe sein Heilsopfer darbringt, der bringe Jahwe von seinem Heilsopfer den Opferanteil, den er ihm schuldet.

30. Er selbst bringe die Stücke, die Jahwe als Feueropfer gehören: Das Fett nebst der Brust soll er herzubringen; die Brust, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werde.

31. Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32. Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Heilsopfern dem Priester als Hebe geben.

33. Derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil zufallen.

34. Denn die Webe-Brust und die Hebe-Keule nehme ich von den Heilsopfern der Israeliten in Anspruch und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als eine Gebühr, die allezeit von den Israeliten zu entrichten ist.

35. Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern Jahwes, an dem Tag, an welchem er sie herzutreten ließ, Jahwe Priesterdienst zu thun,

36. den ihnen Jahwe an dem Tag, an welchem er sie salbte, als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die diesen alle Zeit obliegen sollte von Geschlecht zu Geschlecht.

37. Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungs-Opfers und des Heilsopfers,