Textbibel 1899

3. Mose 16:24-34 Textbibel 1899 (TEXT)

24. Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen.

25. Das Fett des Sündopfers aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

26. Und der, welcher den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.

27. Den Sündopfer-Farren aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtume die Sühnegebräuche zu vollziehen, soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihr Fleisch und ihren Mist verbrennen.

28. Und der, welcher sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.

29. Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält.

30. Denn an diesem Tage wird man euch Sühne schaffen, um euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr rein werden vor Jahwe.

31. Ein Tag unbedingter Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt euch kasteien kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung.

32. Es soll aber die Entsündigung vollziehen der Priester, den man salben und dem man die Hand füllen wird, daß er Priesterdienst thue an Stelle seines Vaters. Und er soll die linnenen Kleider, die heiligen Kleider, anlegen

33. und das Allerheiligste entsündigen; und das Offenbarungszelt und den Altar soll er entsündigen und den Priestern und allen Gliedern der Gemeinde soll er Sühne schaffen.

34. Und das soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten, daß man den Israeliten einmal im Jahre Sühne schaffen soll von wegen aller ihrer Sünden. Und er that, wie Jahwe Mose befohlen hatte.