Textbibel 1899

3. Mose 16:16-27 Textbibel 1899 (TEXT)

16. und entsündige so das Heiligtum von wegen der Unreinigkeiten der Israeliten und der Übertretungen, die sie irgend begangen haben, und ebenso verfahre er mit dem Offenbarungszelte, das bei ihnen weilt inmitten ihrer Unreinigkeiten.

17. Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen.

18. Sodann soll er hinausgehen an den Altar, der vor Jahwe steht, und ihn entsündigen; und zwar soll er etwas von dem Blute des Farren und dem Blute des Bockes nehmen und ringsum an die Hörner des Altars streichen

19. und soll mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut auf ihn sprengen und ihn so reinigen und weihen von wegen der Unreinigkeit der Israeliten.

20. Wenn er so die Entsündigung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollendet hat, so bringe er den lebendigen Bock herzu.

21. Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes aufstemmen und über ihm alle Verschuldungen der Israeliten bekennen und alle Übertretungen, die Sie irgend begangen haben, und soll sie auf den Kopf des Bockes legen und diesen durch einen bereitgehaltenen Mann in die Wüste entsenden.

22. So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich hinwegtragen in eine abgelegene Gegend, und man soll den Bock erst in der Wüste loslassen.

23. Und Aaron soll hineingehen ins Offenbarungszelt und die linnenen Kleider ausziehen, die er angelegt hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und sie dort niederlegen.

24. Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen.

25. Das Fett des Sündopfers aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

26. Und der, welcher den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.

27. Den Sündopfer-Farren aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtume die Sühnegebräuche zu vollziehen, soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihr Fleisch und ihren Mist verbrennen.