22. Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23. Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen;
24. und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil];
25. und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil];
26. und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];