Schlachter 2000

Hesekiel 48:20-27 Schlachter 2000 (SCH2000)

20. Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt.

21. Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte.

22. Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.

23. Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur West­seite einen [Anteil] empfangen;

24. und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil];

25. und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil];

26. und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];

27. und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil];