Schlachter 1951

Hesekiel 45:20-25 Schlachter 1951 (SCH51)

20. Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken.

21. Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen.

22. An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen.

23. Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

24. Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha.

25. Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl.