Schlachter 1951

Hesekiel 44:23-30 Schlachter 1951 (SCH51)

23. Sie sollen mein Volk unterscheiden lehren zwischen Heiligem und Gemeinem und ihm den Unterschied erklären zwischen Unreinem und Reinem.

24. Und über Streitigkeiten sollen sie zu Gerichte sitzen, um nach meinen Rechten zu richten und zu urteilen. Und meine Gesetze und meine Satzungen an allen meinen Festen sollen sie beobachten und meine Sabbate heilig halten.

25. Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sich zu verunreinigen; nur an der Leiche von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, mögen sie sich verunreinigen.

26. Und nachdem er sich gereinigt hat, soll man ihm noch sieben Tage zulegen.

27. Und er soll an dem Tage, da er wieder in das Heiligtum, in den innern Vorhof tritt, um im Heiligtum zu dienen, sein Sündopfer darbringen, spricht Gott, der HERR.

28. Und darin soll ihr Erbteil bestehen: Ich will ihr Erbteil sein! Kein Besitztum sollt ihr ihnen unter Israel geben: Ich bin ihr Besitztum!

29. Sie sollen aber das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer essen; und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören.

30. Das Beste von den Erstlingsfrüchten aller Art und alle Abgaben jeder Art von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören. Auch die Erstlinge eures Mehls sollt ihr dem Priester geben, auf daß der Segen über deinem Hause ruhe.