Schlachter 1951

Hesekiel 43:9-23 Schlachter 1951 (SCH51)

9. Nun werden sie ihre Unzucht und die Leichname ihrer Könige von mir entfernen, und ich will ewig unter ihnen wohnen.

10. Du aber, Menschensohn, beschreibe dem Hause Israel dieses Haus, und wenn sie sich ihrer Missetaten schämen, so laß sie den Plan messen.

11. Wenn sie sich dann aller ihrer Taten schämen, so zeige ihnen die Form dieses Hauses und seine Einrichtung und seine Ausgänge und seine Eingänge und alle seine Formen und alle seine Maße, ja, alle seine Formen und alle seine Vorschriften, und zeichne es vor ihre Augen hin, daß sie alle seine Formen und Maße behalten und es so machen.

12. Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf der Höhe des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsum hochheilig sein. Siehe, das ist das Gesetz des Hauses.

13. Und dies sind die Maße des Altars, nach Ellen gerechnet, deren jede eine gewöhnliche Elle und eine Handbreite mißt. Seine Grundeinfassung: eine Elle hoch und eine Elle breit; und sein Gesims an seinem Rande ringsum: eine Spanne breit.

14. Und dies ist die Höhe des Altars: Von der Grundeinfassung am Boden bis an den untern Absatz: zwei Ellen, und die Breite: eine Elle. Und von dem kleinen Absatz bis zum größeren: vier Ellen, und die Breite: eine Elle.

15. Der Gottesherd ist vier Ellen hoch , und von dem Gottesherd ragen vier Hörner empor.

16. Und der Gottesherd ist zwölf Ellen lang und zwölf Ellen breit; seine vier Seiten bilden ein Quadrat.

17. Und der obere Absatz vierzehn Ellen lang und vierzehn Ellen breit auf seinen vier Seiten, und die Randleiste rings um ihn her eine halbe Elle, und seine Grundeinfassung eine Elle ringsum, und seine Stufen nach Osten gewandt.

18. Und er sprach zu mir: Menschensohn, so spricht Gott, der HERR: Dies sind die Satzungen des Altars, am Tage, da man ihn errichten wird, daß man Brandopfer darauf darbringe und Blut darauf sprenge.

19. Den Priestern, den Leviten, welche von dem Samen Zadoks sind, die sich zu mir nahen, um mir zu dienen, spricht Gott, der HERR, sollst du einen jungen Farren zum Sündopfer geben.

20. Und du sollst von seinem Blute nehmen und es auf seine vier Hörner tun und auf die vier Ecken des Absatzes und auf die Randleiste ringsum und sollst ihn also entsündigen und versühnen.

21. Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn an einem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen.

22. Und am zweiten Tage sollst du einen tadellosen Ziegenbock zum Sündopfer darbringen, damit man den Altar entsündige, wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat.

23. Wenn du ihn nun völlig entsündigt hast, so opfere alsdann einen tadellosen jungen Farren und einen tadellosen jungen Widder vom Kleinvieh.