Schlachter 1951

Hesekiel 18:17-27 Schlachter 1951 (SCH51)

17. seine Hand nicht an den Armen legt, weder Wucher noch Zins nimmt, meine Rechte beobachtet und in meinen Satzungen wandelt: der soll nicht sterben um der Missetat seines Vaters willen, sondern er soll gewiß leben.

18. Sein Vater aber, der Gewalt und Unrecht getan, seinen Bruder beraubt und getan hat, was nicht gut ist unter seinem Volk, siehe, der soll sterben in seiner Missetat!

19. Ihr aber sprechet: Warum soll der Sohn des Vaters Missetat nicht mittragen? Weil der Sohn getan hat, was recht und billig ist; er hat meine Satzungen beobachtet und befolgt; er soll sicherlich leben!

20. Die Seele, welche sündigt, die soll sterben! Der Sohn soll nicht die Missetat des Vaters mittragen, und der Vater soll nicht die Missetat des Sohnes mittragen! Auf dem Gerechten sei seine Gerechtigkeit, und auf dem Gottlosen sei seine Gottlosgikeit!

21. Wenn aber der Gottlose abläßt von allen seinen Sünden, die er begangen hat, und alle meine Satzungen beobachtet und tut, was recht und billig ist, so soll er gewiß leben;

22. aller seiner Missetat, die er begangen hat, soll nimmermehr gedacht werden! Er soll leben um seiner Gerechtigkeit willen, die er getan hat!

23. Oder habe ich etwa Gefallen am Tode des Gottlosen, spricht Gott, der HERR, und nicht vielmehr daran, daß er sich von seinen Wegen bekehre und lebe?

24. Wenn dagegen der Gerechte sich von seiner Gerechtigkeit abwendet und Unrecht tut und nach allen Greueln des Gottlosen handelt, sollte er leben? Nein, sondern es soll aller seiner Gerechtigkeit, die er getan hat, nicht gedacht werden; in seiner Übertretung, mit der er sich vergangen, und in seiner Sünde, mit der er sich versündigt hat, soll er sterben!

25. Dennoch sagt ihr: «Der Weg des HERRN ist nicht richtig!» So höret doch, ihr vom Hause Israel: Mein Weg sollte nicht richtig sein? Sind nicht eure Wege unrichtig?

26. Wenn der Gerechte sich von seiner Gerechtigkeit abwendet und Unrecht tut, so soll er sterben deswegen; um der Missetat willen, die er getan hat, muß er sterben.

27. Wenn aber der Gottlose sich abwendet von seiner Gottlosigkeit, die er begangen hat, und tut, was recht und billig ist, so wird er seine Seele am Leben erhalten.