Schlachter 1951

5. Mose 19:15 Schlachter 1951 (SCH51)

Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

5. Mose 19

5. Mose 19:10-21