Schlachter 1951

5. Mose 17:6 Schlachter 1951 (SCH51)

Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.

5. Mose 17

5. Mose 17:1-14