Schlachter 1951

5. Mose 15:2 Schlachter 1951 (SCH51)

Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.

5. Mose 15

5. Mose 15:1-9