Schlachter 1951

5. Mose 14:11-24 Schlachter 1951 (SCH51)

11. Esset alle reinen Vögel.

12. Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen sollt: der Adler, der Lämmergeier und der Seeadler;

13. die Weihe, der Bussard und die Falkenarten;

14. die ganze Rabenfamilie;

15. der Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;

16. das Käuzchen, der Ibis, das Purpurhuhn;

17. der Pelikan, der Schwan und der Reiher;

18. der Storch, die verschiedenen Strandläufer, der Wiedehopf und die Fledermaus.

19. Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten, ihr sollt sie nicht essen.

20. Alles reine Geflügel dürft ihr essen.

21. Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

22. Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr.

23. Und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den HERRN, deinen Gott, fürchten dein Leben lang.

24. Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst hinsetze, dir zu ferne ist (denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen),