Schlachter 1951

4. Mose 6:13-19 Schlachter 1951 (SCH51)

13. Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen,

14. da soll er dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges, männliches, tadelloses Lamm zum Sündopfer, und einen tadellosen Widder zum Dankopfer,

15. und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern.

16. Und der Priester soll es vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten.

17. Und er soll dem HERRN den Widder zum Dankopfer bereiten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; auch soll der Priester sein Speisopfer und sein Trankopfer zurichten.

18. Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte, und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es in das Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.

19. Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat.