Schlachter 1951

4. Mose 5:25-31 Schlachter 1951 (SCH51)

25. Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen.

26. Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.

27. Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein.

28. Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann.

29. Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird,

30. oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz.

31. Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.