Schlachter 1951

4. Mose 4:21-35 Schlachter 1951 (SCH51)

21. Und der HERR redete zu Mose und sprach:

22. Stelle die Gesamtzahl der Kinder Gerson fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien;

23. von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.

24. Das soll aber das Amt des Geschlechts der Gersoniter sein, wo sie dienen und was sie tragen sollen:

25. Sie sollen die Teppiche der Wohnung und die Stiftshütte tragen, ihre Decken und die Decke von Seehundsfellen, die oben darüber ist und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte;

26. auch die Vorhänge des Vorhofs und den Vorhang der Tür des Tors am Vorhof, rings um die Wohnung und den Altar her, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen.

27. Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der Gersoniter geschehen, alles, was sie zu tragen und was sie zu verrichten haben; ihr sollt ihnen alle ihre Aufgaben pünktlich anweisen.

28. Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

29. Auch die Kinder Merari sollst du mustern, nach ihrem Vaterhaus und ihren Familien.

30. Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.

31. Ihre Aufgabe im Dienste der Stiftshütte ist, die Bretter der Wohnung, ihre Riegel, Säulen und Füße zu tragen,

32. dazu die Säulen des Vorhofs und ihre Füße, die Nägel und Seile, samt allen ihren Geräten und aller Zubehörde; ihr sollt ihnen die Geräte, die sie zu tragen haben, mit Namen nennen.

33. Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

34. Und Mose und Aaron samt den Fürsten der Gemeinde musterten die Kahatiter nach ihrem Vaterhaus und ihren Geschlechtern,

35. von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.