Schlachter 1951

4. Mose 36:7-13 Schlachter 1951 (SCH51)

7. damit nicht die Erbteile der Kinder Israel von einem Stamme an einen andern übergehen; sondern ein jeder unter den Kindern Israel soll bei dem Erbe des Stammes seiner Väter bleiben.

8. Und alle Töchter, die unter den Stämmen der Kinder Israel ein Erbteil besitzen, sollen sich mit einem Manne aus dem Geschlechte des Stammes ihres Vaters verheiraten, daß ein jeder unter den Kindern Israel seines Vaters Erbteil behalte

9. und nicht ein Erbteil von einem Stamme dem andern zugewendet werde, sondern ein jeder unter den Stämmen der Kinder Israel bei seinem Erbteil bleibe.

10. Wie der HERR Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads.

11. Diese Töchter Zelophchads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noah, verheirateten sich mit ihren Vettern.

12. Sie verheirateten sich unter den Geschlechtern der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs; und ihr Erbteil blieb bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.

13. Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Kindern Israel gebot auf der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber.