Schlachter 1951

4. Mose 30:2 Schlachter 1951 (SCH51)

Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.

4. Mose 30

4. Mose 30:1-11