Schlachter 1951

4. Mose 19:4-18 Schlachter 1951 (SCH51)

4. Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen,

5. und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen.

6. Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen.

7. Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend.

8. Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.

9. Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer.

10. Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend.

11. Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.

12. Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

13. Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr.

14. Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein.

15. Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein.

16. Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.

17. So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr.

18. Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat.