Schlachter 1951

4. Mose 18:22-32 Schlachter 1951 (SCH51)

22. Darum sollen hinfort die Kinder Israel nicht zur Stiftshütte nahen, daß sie nicht Sünde auf sich laden und sterben;

23. sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte besorgen und sie sollen ihre Missetat tragen; das sei ein ewiges Recht bei euren Nachkommen; aber sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen.

24. Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

25. Und der HERR redete zu Mose und sprach:

26. Sage auch den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen zum Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon dem HERRN ein Hebopfer abheben, den Zehnten vom Zehnten.

27. Dieses euer Hebopfer soll euch angerechnet werden, als gäbet ihr Korn von der Tenne und Most aus der Kelter.

28. Also sollt auch ihr dem HERRN das Hebopfer geben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und sollt dieses Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron geben.

29. Von allem, was euch geschenkt wird, sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, von allem Besten den geheiligten Teil.

30. Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Allerbeste davon abhebet, so soll es den Leviten angerechnet werden wie ein Ertrag der Tenne und wie ein Ertrag der Kelter.

31. Und ihr möget es essen an allen Orten, ihr und euer Haus; denn es ist euer Lohn für euren Dienst an der Stiftshütte.

32. Und ihr werdet darob keine Sünde auf euch laden, wenn ihr nur das Beste davon abhebet und das Geheiligte der Kinder Israel nicht entweihet, auf daß ihr nicht sterbet.