Schlachter 1951

4. Mose 15:29 Schlachter 1951 (SCH51)

Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt.

4. Mose 15

4. Mose 15:20-31