Schlachter 1951

3. Mose 7:18 Schlachter 1951 (SCH51)

Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen.

3. Mose 7

3. Mose 7:15-21