Schlachter 1951

3. Mose 6:9 Schlachter 1951 (SCH51)

Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde.

3. Mose 6

3. Mose 6:1-18