Schlachter 1951

3. Mose 24:17-21 Schlachter 1951 (SCH51)

17. Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben.

18. Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele!

19. Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

20. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen;

21. also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.