Schlachter 1951

3. Mose 19:21-27 Schlachter 1951 (SCH51)

21. Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen.

22. Und der Priester soll ihm Sühne erwirken mit dem Schuldopferwidder vor dem HERRN wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm seine Sünde, die er getan hat, vergeben werden.

23. Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, wovon man ißt, sollt ihr die ersten Früchte derselben als Vorhaut betrachten. Drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten und nicht davon essen.

24. Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN.

25. Und im fünften Jahre sollt ihr die Früchte essen, daß der Ertrag umso größer werde; ich, der HERR, bin euer Gott.

26. Ihr sollt nichts mit Blut essen, ihr sollt keine Wahrsagerei, keine Zeichendeuterei treiben.

27. Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum stutzen, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen.