Schlachter 1951

3. Mose 16:26-34 Schlachter 1951 (SCH51)

26. Der aber, welcher den Bock zum Asasel gejagt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen.

27. Den Farren des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager führen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Mist.

28. Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen.

29. Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt.

30. Denn an diesem Tage wird für euch Sühne erwirkt, euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr vor dem HERRN gereinigt werden.

31. Darum soll es euch ein Ruhe-Sabbat sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen. Das sei eine ewige Ordnung.

32. Diese Sühne soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, daß er an seines Vaters Statt Priester sei; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider,

33. und soll für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar Sühne erwirken; auch den Priestern und der ganzen Volksgemeinde soll er Sühne schaffen.

34. Das soll euch zur ewigen Gewohnheit weden, daß ihr für die Kinder Israel Sühne erwirkt wegen allen ihren Sünden, einmal im Jahr. Und man tat, wie der HERR Mose geboten hatte.