Schlachter 1951

3. Mose 14:14 Schlachter 1951 (SCH51)

Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

3. Mose 14

3. Mose 14:13-17