Schlachter 1951

3. Mose 11:20-33 Schlachter 1951 (SCH51)

20. Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein.

21. Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können.

22. Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der Fangheuschrecke.

23. Aber alle übrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen sollen euch ein Greuel sein,

24. und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

25. wer aber eines ihrer Aase aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

26. Jeder Vielhufer, der nicht zugleich durchgespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll euch unrein sein; wer ihn anrührt, wird unrein.

27. Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;

28. und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Keider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie euch sein.

29. Auch diese sollen euch unrein sein von den Tieren , die auf der Erde kriechen: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;

30. der Mauergeko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon.

31. Diese sollen euch unrein sein unter allem, was da kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, bleibt unrein bis zum Abend.

32. Auch wird alles unrein, worauf eins von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, damit man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.

33. Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müßt es zerbrechen.