Schlachter 1951

2. Mose 30:15-27 Schlachter 1951 (SCH51)

15. Der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben bei der Entrichtung der Abgabe an den HERRN zur Sühnung eurer Seelen.

16. Und du sollst das Sühnegeld von den Kindern Israel nehmen und es für den Dienst der Stiftshütte geben, daß es den Kindern Israel zum Gedächtnis diene vor dem HERRN, zur Sühnung für eure Seelen.

17. Weiter redete der HERR mit Mose und sprach:

18. Du sollst auch ein ehernes Becken machen mit einem ehernen Fuß, zum Waschen, und sollst es aufstellen zwischen der Stiftshütte und dem Altar, und Wasser darein tun,

19. daß Aaron und seine Söhne ihre Hände und Füße waschen.

20. Wenn sie in die Stiftshütte gehen wollen, so sollen sie sich mit Wasser waschen, damit sie nicht sterben; desgleichen wenn sie zum Altar nahen, um zu dienen und anzuzünden die Feueropfer des HERRN.

21. Und zwar sollen sie ihre Hände und ihre Füße waschen, damit sie nicht sterben. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein, ihm und seinem Samen, für ihr Geschlecht.

22. Der HERR redete weiter mit Mose und sprach:

23. Nimm dir wohlriechende, auserlesene Spezereien: fünfhundert Schekel selbstausgeflossene Myrrhen und halb so viel Zimmet, also zweihundertundfünfzig, und wohlriechenden Kalmus, auch zweihundertundfünfzig,

24. dazu fünfhundert Schekel Kassia, nach dem Schekel des Heiligtums, und ein Hin Olivenöl; daraus mache ein heiliges Salböl,

25. nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt; ein heiliges Salböl soll es sein.

26. Und du sollst damit die Stiftshütte und die Lade des Zeugnisses salben

27. und den Tisch mit allem seinem Gerät, den Leuchter mit seinem Gerät, den Räucheraltar,