Schlachter 1951

2. Mose 29:28-37 Schlachter 1951 (SCH51)

28. Und das soll Aarons und seiner Söhne ewige Gebühr sein von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer, und soll erhoben werden von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern, als ihr Hebopfer für den HERRN.

29. Aber die heiligen Kleider Aarons sollen seine Söhne nach ihm bekommen, daß sie darin gesalbt und ihre Hände darin gefüllt werden.

30. Welcher unter seinen Söhnen an seiner Statt Priester wird, daß er in die Stiftshütte gehe, zu dienen im Heiligtum, der soll sie sieben Tage lang tragen.

31. Du sollst aber den Widder der Einweihung nehmen und sein Fleisch an einem heiligen Orte kochen.

32. Und Aaron mit seinen Söhnen soll das Fleisch desselben Widders essen samt dem Brot im Korbe, vor der Tür der Stiftshütte.

33. Sie sollen das essen, womit die Sühne für sie bewirkt wurde, als man ihre Hände füllte, sie zu weihen. Kein Fremder soll es essen, denn es ist heilig!

34. Wenn aber etwas von dem Fleisch der Einweihung und von dem Brot bis zum Morgen übrigbleibt, sollst du das Übrige mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig.

35. Und sollst also mit Aaron und seinen Söhnen alles tun, was ich dir geboten habe. Sieben Tage sollst du ihre Hände füllen

36. und sollst täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten um der Sühnung willen; und sollst den Altar entsündigen, indem du ihn versühnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde.

37. Sieben Tage sollst du den Altar versühnen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig sein. Was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig.