Schlachter 1951

2. Mose 21:32 Schlachter 1951 (SCH51)

Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

2. Mose 21

2. Mose 21:29-36