Schlachter 1951

2. Mose 21:28 Schlachter 1951 (SCH51)

Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.

2. Mose 21

2. Mose 21:18-36