Schlachter 1951

2. Mose 12:9-17 Schlachter 1951 (SCH51)

9. Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen;

10. und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen.

11. Also sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des HERRN Passah.

12. Denn ich will in derselben Nacht durch Ägypten gehen und alle Erstgeburt in Ägypten schlagen, vom Menschen an bis auf das Vieh, und will an allen Göttern der Ägypter Gerichte üben, ich, der HERR.

13. Und das Blut soll euch zum Zeichen dienen an euren Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, ich an euch vorübergehe und euch die Plage nicht widerfahre, die euch verderbe, wenn ich die Ägypter schlagen werde.

14. Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als ein Fest des HERRN in allen euren Geschlechtern; als ewige Ordnung sollt ihr ihn feiern.

15. Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen, darum sollt ihr am ersten Tag den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Denn wer gesäuertes Brot ißt vom ersten Tage an bis auf den siebenten Tag, dessen Seele soll ausgerottet werden aus Israel!

16. Ihr sollt aber am ersten Tage eine heilige Versammlung halten, desgleichen am siebenten Tage eine heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr tun; außer was zur Speise nötig ist für alle Seelen, das allein darf von euch besorgt werden.

17. Und beobachtet die Tage der ungesäuerten Brote! Denn eben an demselben Tage habe ich euer Heer aus Ägypten geführt; darum sollt ihr diesen Tag als ewige Ordnung beobachten in allen euren Geschlechtern.