Schlachter 1951

2. Mose 12:7-11 Schlachter 1951 (SCH51)

7. Und sie sollen von dem Blut nehmen und beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser, darin sie essen, damit bestreichen.

8. Und sollen also in derselben Nacht das Fleisch essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen.

9. Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen;

10. und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen.

11. Also sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des HERRN Passah.