Schlachter 1951

1. Korinther 7:4-18 Schlachter 1951 (SCH51)

4. Die Frau verfügt nicht selbst über ihren Leib, sondern der Mann; gleicherweise verfügt aber auch der Mann nicht selbst über seinen Leib, sondern die Frau.

5. Entziehet euch einander nicht, außer nach Übereinkunft auf einige Zeit, damit ihr zum Gebet Muße habt, und kommet wieder zusammen, damit euch der Satan nicht versuche um eurer Unenthaltsamkeit willen.

6. Das sage ich aber aus Nachsicht und nicht als Befehl.

7. Denn ich wollte, alle Menschen wären wie ich; aber jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.

8. Ich sage aber den Ledigen und den Witwen: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich.

9. Können sie sich aber nicht enthalten, so sollen sie heiraten; denn heiraten ist besser als in Glut geraten.

10. Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne;

11. wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen.

12. Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verstoßen;

13. und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat, und dieser ist einverstanden, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht verlassen.

14. Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.

15. Will sich aber der ungläubige Teil scheiden, so scheide er! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden. In Frieden aber hat uns Gott berufen.

16. Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst?

17. Doch wie der Herr einem jeden zugeteilt hat, wie der Herr einen jeden berufen hat, so wandle er! Und so verordne ich es in allen Gemeinden.

18. Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so lasse er sich von ihr nicht wieder gewinnen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden.