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4. Mose 19:7-15 Modernisiert Text (L45)

7. und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und danach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.

8. Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.

9. Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten außer dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahret werde für die Gemeine der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.

10. Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgeraffet hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.

11. Wer nun irgend einen toten Menschen anrühret, der wird sieben Tage unrein sein.

12. Der soll sich hiemit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündiget, so wird er nicht rein werden.

13. Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrühret und sich nicht entsündigen wollte, der verunreiniget die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprenget ist, so ist er unrein, solange er sich nicht davon reinigen läßt.

14. Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in der Hütte stirbt: Wer in die Hütte gehet; und alles, was in der Hütte ist, soll unrein sein sieben Tage.

15. Und alles offene Geräte, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.