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4. Mose 15:12-20 Modernisiert Text (L45)

12. Danach die Zahl ist dieser Opfer, danach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.

13. Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch.

14. Und ob ein Fremdling bei euch wohnet, oder unter euch bei euren Freunden ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie sie tun.

15. Der ganzen Gemeine sei eine Satzung, beide euch und den Fremdlingen. Eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.

16. Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnet.

17. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

18. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, darein ich euch bringen werde,

19. daß ihr esset des Brots im Lande, sollt ihr dem HERRN eine Hebe geben;

20. nämlich eures Teiges Erstlinge sollt ihr einen Kuchen zur Hebe geben; wie die Hebe von der Scheune,