Modernisiert Text

3. Mose 25:50 Modernisiert Text (L45)

Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.

3. Mose 25

3. Mose 25:46-55