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3. Mose 20:8-25 Modernisiert Text (L45)

8. Und haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich bin der HERR, der euch heiliget.

9. Wer seinem Vater oder seiner Mutter fluchet, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder Mutter gefluchet hat!

10. Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.

11. Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vaters Scham geblößet hat, die sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

12. Wenn jemand bei seiner Schnur schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen. Ihr Blut sei auf ihnen!

13. Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

14. Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.

15. Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.

16. Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

17. Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschauet, und sie wieder seine Scham: das ist eine Blutschande; die sollen ausgerottet wer den vor den Leuten ihres Volks, denn er hat seiner Schwester Scham entblößet. Er soll seine Missetat tragen.

18. Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößet ihre Scham und decket ihren Brunnen auf, und sie entblößet den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk gerottet werden.

19. Deiner Mutter Schwester Scham und deines Vaters Schwester Scham sollst du nicht blößen; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedecket, und sie sollen ihre Missetat tragen.

20. Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat seines Vetters Scham geblößet; sie sollen ihre Sünde tragen: ohne Kinder sollen sie sterben.

21. Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er hat seines Bruders Scham geblößet.

22. So haltet nun alLE meine Satzungen und meine Rechte und tut danach, auf daß euch nicht das Land ausspeie, darein ich euch führe, daß ihr drinnen wohnet.

23. Und wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her werde ausstoßen. Denn solches alles haben sie getan, und ich habe einen Greuel an ihnen gehabt.

24. Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,

25. daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreiniget am Vieh, an Vögeln und an allem, das auf Erden kreucht, das ich euch abgesondert habe, daß es unrein sei.