Modernisiert Text

3. Mose 20:1-16 Modernisiert Text (L45)

1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2. Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnet, seines Samens dem Molech gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen.

3. Und ich will mein Antlitz setzen wider solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk rotten, daß er dem Molech seines Samens gegeben und mein Heiligtum verunreiniget und meinen heiligen Namen entheiliget hat.

4. Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen, der seines Samens dem Molech gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,

5. so will doch ich mein Antlitz wider denselben Menschen Setzen und wider sein Geschlecht; und will ihn und alle, die ihm nachgehuret haben mit dem Molech, aus ihrem Volk rotten.

6. Wenn eine SeeLE sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachhuret, so will ich mein Antlitz wider dieselbe SeeLE setzen und will sie aus ihrem Volk rotten.

7. Darum heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott.

8. Und haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich bin der HERR, der euch heiliget.

9. Wer seinem Vater oder seiner Mutter fluchet, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder Mutter gefluchet hat!

10. Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.

11. Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vaters Scham geblößet hat, die sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

12. Wenn jemand bei seiner Schnur schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen. Ihr Blut sei auf ihnen!

13. Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

14. Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.

15. Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.

16. Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!