Lutherbibel 1912

5. Mose 15:2 Lutherbibel 1912 (L12)

Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

5. Mose 15

5. Mose 15:1-5