Lutherbibel 1912

5. Mose 15:12-23 Lutherbibel 1912 (L12)

12. Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

13. Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,

14. sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat.

15. Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.

16. Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),

17. so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.

18. Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

19. Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe.

20. Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus.

21. Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott;

22. sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt.

23. Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser.