Lutherbibel 1912

4. Mose 30:2 Lutherbibel 1912 (L12)

30:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.

4. Mose 30

4. Mose 30:1-3