Lutherbibel 1912

4. Mose 15:14-26 Lutherbibel 1912 (L12)

14. Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut.

15. Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.

16. Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.

17. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

18. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde,

19. daß ihr esset von dem Brot im Lande, sollt ihr dem HERRN eine Hebe geben:

20. als eures Teiges Erstling sollt ihr einen Kuchen zur Hebe geben; wie die Hebe von der Scheune,

21. also sollt ihr auch dem HERRN eures Teiges Erstling zur Hebe geben bei euren Nachkommen.

22. Und wenn ihr aus Versehen dieser Gebote irgend eins nicht tut, die der HERR zu Mose geredet hat,

23. alles, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da er anfing zu gebieten auf eure Nachkommen;

24. wenn nun ohne Wissen der Gemeinde etwas versehen würde, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren aus den Rindern zum Brandopfer machen, zum süßen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer, wie es recht ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.

25. Und der Priester soll also die ganze Gemeinde der Kinder Israel versöhnen, so wird's ihnen vergeben sein; denn es ist ein Versehen. Und sie sollen bringen solch ihre Gabe zum Opfer dem HERRN und ihr Sündopfer vor dem HERRN über ihr Versehen,

26. so wird's vergeben der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt, weil das ganze Volk an solchem versehen teilhat.