Lutherbibel 1912

3. Mose 4:20-30 Lutherbibel 1912 (L12)

20. Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.

21. Und soll den Farren hinaus vor das Lager tragen und verbrennen, wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeinde sein.

22. Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend etwas wider des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und versieht etwas, daß er verschuldet,

23. und er wird seiner Sünde inne, die er getan hat, der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Fehl,

24. und seine Hand auf des Bockes Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN. Das sei sein Sündopfer.

25. Da soll denn der Priester von dem Blut des Sündopfers nehmen mit seinem Finger und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.

26. Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden gleich wie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.

27. Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des HERRN tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,

28. und ihrer Sünde innewird, die sie getan hat, die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehl für die Sünde, die sie getan hat,

29. und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und es schlachten an der Stätte des Brandopfers.

30. Und der Priester soll von dem Blut mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Altars des Brandopfers tun und alles andere Blut an des Altars Boden gießen.